in kürze RABENVATERS BEGRÄBNIS
: Kind muss zahlen

Auch wenn ein Vater sich nie um sein Kind gekümmert hat, muss es dessen Beerdigung zahlen. Das OVG Lüneburg wies damit den Antrag einer Frau gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurück. Die Frau hatte angeführt, ihr Vater sei nach der Geburt verschwunden und habe nie Unterhalt bezahlt. (Az.: 8 PA 37/05) (dpa)