das wichtigste
: Vor Gericht sind Parteien gleich

DRESDEN dpa ■ Die rechte NPD darf bei der Vermietung von gemeindeeigenen Räumen nicht benachteiligt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Dresden. Nach Gerichtsangaben hatte der Bürgermeister von Oderwitz versucht, eine Wahlkampfveranstaltung der NPD in einer Gaststätte der Gemeinde zu verhindern. Das Gericht erließ auf Antrag der NPD eine einstweilige Verfügung, die Veranstaltung durfte steigen. Begründung: Die Kneipe war zuvor auch anderen Parteien zur Verfügung gestellt worden. Parteien seien gleich zu behandeln. (Az.: 14 K 1945/05)