Zuschüsse für Miete

Seit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe kommen die Kommunen für die Miete der Langzeitarbeitslosen auf. Der Bund beteiligt sich mit einem Anteil von rund 29 Prozent, das sind etwa 3,2 Milliarden Euro jährlich. Während es bei der Größe der Wohnung einheitliche Richtwerte gibt, richtet sich der angemessene Mietpreis auch nach den Preisen vor Ort. Die Sozialgesetzgebung gibt den Kommunen folgendes vor: „Der Träger der Sozialhilfe kann für seinen Bereich die Leistungen für die Unterkunft durch eine monatliche Pauschale abgelten, wenn auf dem örtlichen Wohnungsmarkt hinreichend angemessener freier Wohnraum verfügbar (...) ist.“ (SGB XII, §29, Absatz 2).

Im Herbst wollen Bund, Länder und Kommunen erneut über die Beteiligung des Bundes verhandeln. Die Unterkunftskosten für Arbeitslosengeld-II-Bezieher sind nach Angaben der Kommunen deutlich höher als erwartet. Der Bundesrechnungshof hat unlängst mehr Umzüge von Arbeitslosen gefordert, die in zu teuren Wohnungen leben. Nach Berichten der Financial Times Deutschland gehe etwa die ARGE Bochum nicht genug gegen zu hohe Mietkosten vor. GES