Gewerbesteuer

Bei der Gewerbesteuer legt das Finanzamt mittels eines komplizierten Rechenverfahrens für jedes Unternehmen einen Geldbetrag fest (den so genannten Messbetrag), der sich nach der Wirtschaftskraft des Unternehmens richtet. Auf diesen Betrag erhebt die Gemeinde einen Satz, auch Hebesatz genannt. Der Hebesatz muss seit 2004 mindestens 200 Prozent des Messbetrags ausmachen. Im Regelfall liegt er über 300 Prozent. Aus den Einnahmen zahlen die Gemeinden Umlagen an Amt und Kreis. Zusätzlich beteiligt sich jede Gemeinde am kommunalen Finanzausgleich. Reiche Gemeinden zahlen ein, erhalten aber nichts. Um eine Berechnungsgrundlage zu haben, tut das Land so, als erhebe jede Gemeinde den identischen Steuerhebesatz, zurzeit 310 Prozent. Damit müsste Norderfriedrichskoog mehr einzahlen, als es einnimmt. est