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Vollzugslockerungensind verfassungswidrig

Das juristische Kompetenzzentrum im Maßregelvollzug Moringen im Kreis Northeim ist verfassungswidrig. Das hat das Landgericht Göttingen entschieden. Das Grundgesetz sehe vor, dass in die Freiheit einer Person nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden darf, heißt es in der Entscheidung. Das Kompetenzzen­trum, das Vollzugslockerungen für Insassen zustimmen muss, war per Erlass eingerichtet worden. (dpa)

Anzeige gegen Freier

In Braunschweig hat es erstmals eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das neue Prostituiertenschutzgesetz gegeben. Eine 22-jährige Frau habe einen Freier angezeigt, weil dieser beim vereinbarten Verkehr das Kondom ohne ihr Wissen entfernt haben soll, teilte die Polizei mit. Nach dem neuen Gesetz handelt es dabei um eine Ordnungswidrigkeit, der 21-jährige Mann muss mit einem Bußgeld rechnen. (dpa)

Trüpel macht wieder mit

Die Europa-Abgeordnete Helga Trüpel bleibt weiter aktives Mitglied bei den Bremer Grünen. Sie war in die Kritik geraten, nachdem sie über die CDU gesagt hatte, wenn Merkel scheitere, komme womöglich „dieser rechte, schwule Jens Spahn“. Daraufhin wollte sie ihre Mitgliedschaft ruhen lassen. Das hat sie nun zurückgenommen. Hintergrund ist eine Erklärung des grünen Landesvorstandes, der Trüpel demonstrativ den Rücken stärkte. „Helga Trüpel steht res­pektiert in der Grünen Partei und weit darüber hinaus gegen jegliche Form von Intoleranz. Jeden Versuch, ihre Integrität infrage zu stellen, weisen wir entschieden zurück“, hieß es in der Erklärung. (dpa)