Keinen Euro mehr für die Umwelt

ELBVERTIEFUNG Hamburgs Hafenfirmen fordern, den Naturschutzverbänden den Geldhahn zuzudrehen

Der Unternehmensverband Hafen Hamburg (UVHH) ist beleidigt. Wegen des Baustopps bei der Elbvertiefung soll die Hansestadt die Zuwendungen an die Umweltorganisationen BUND und Nabu einstellen. Das forderte der Verbandspräsident und Geschäftsführer des Logistikunternehmens Eurogate, Gunther Bonz, am Dienstag in einem Pressegespräch. Weil durch den vom Bundesverwaltungsgericht vor zwei Wochen verhängten Baustopp Wirtschaft und Arbeitsplätze gefährdet seien, „ist es Hafenarbeitern nicht zuzumuten, mit ihren Steuergeldern Umweltverbände zu finanzieren“, so Bonz.

Konkret verlangt der UVHH, die Hafengebühren für Großcontainerschiffe „merklich zu senken“, damit diese Hamburg auch ohne Ausbaggerung der Unterelbe anlaufen. Zur Deckung des Einnahmeverlustes soll der Topf der Umweltverbände „umgewidmet“ werden. Dieser belaufe sich, so Bonz, auf etwa 600.000 Euro im Jahr. Zudem solle die Abführung von vier Prozent der Hafengebühren, rund zwei Millionen Euro jährlich, an die Stiftung Lebensraum Elbe gestoppt werden, die Maßnahmen für ökologische Verbesserungen an der Elbe durchführt. Ohne positive Entscheidung über die Fahrrinnenanpassung sei deren Tätigkeit entbehrlich.

„Zum Glück wird der Hamburger Haushalt noch nicht von der Hafenwirtschaft aufgestellt“, antwortet BUND-Sprecher Paul Schmidt. Sein Verband und vor allem der Nabu würden staatliche Aufgaben wie die Pflege von Naturschutzgebieten kostengünstig für die Stadt wahrnehmen. Und das Pochen der beiden Verbände auf EU-Umweltrecht, dem das Bundesverwaltungsgericht im Eilverfahren zugestimmt hat, „kann in einem Rechtsstaat uns ja nicht zum Nachteil ausgelegt werden“, so Schmidt: „Man darf das Geld nicht vom Ergebnis abhängig machen.“

Er wolle „keine Richterschelte betreiben“, versicherte Bonz. Aber die Gesetze, die das Bundesverwaltungsgericht anwenden müsse, „sind wegen viel zu tief gestaffelter Umwelthemmnisse international nicht mehr wettbewerbsfähig“. Deshalb müsse das deutsche Planungsrecht grundlegend überarbeitet werden. SMV