NACH FREISPRUCH IM AUTOBRANDSTIFTUNGS-PROZESS
: Staatsanwaltschaft geht in die nächste Instanz

Nach dem Prozess um Brandanschläge auf Autos will die Staatsanwaltschaft den Freispruch für eine 21-jährige Frau nicht akzeptieren. Die Ankläger gehen in die nächste Instanz und rufen das Landgericht an. Es sei aber noch offen, ob die Anklagebehörde Revision einlege oder in Berufung gehe, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag.

Bei einer Berufung wird das gesamte Verfahren neu aufgerollt. Es gibt eine neue Beweisaufnahme. Bei der Revision bewertet die nächste Gerichtsinstanz die gesammelten Erkenntnisse neu, eine erneute Beweisaufnahme ist nicht vorgesehen. Das Amtsgericht Tiergarten äußerte nach mehrtägiger Beweisaufnahme am Dienstag „durchgreifende Zweifel an der Täterschaft“ der jungen Frau und sprach sie frei. Die Ankläger hatten drei Jahre Haft beantragt. Der Freispruch wurde in Medien weitgehend als Schlappe für die Ankläger bewertet.

Die 21-Jährige saß rund fünf Monate in Untersuchungshaft. Sie soll entschädigt werden, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Seit Jahresbeginn wurden in Berlin mehr als 250 Fahrzeuge durch Brandstiftung zerstört oder beschädigt. (dpa)