Neue Kopftuch-Klage

Mathe- und Deutschlehrerin fordert Entschädigung wegen Diskriminierung

Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen beschäftigt erneut das Berliner Arbeitsgericht. Am Montag verhandelte es den Fall einer Kopftuch tragenden Lehrerin, die wegen Diskriminierung eine Entschädigung vom Land einfordert.

Hintergrund ist das Berliner Neutralitätsgesetz, das religiöse Symbole an Schulen weitgehend verbietet. In zurückliegenden Fällen hatten muslimische Lehramtsanwärterinnen oder Lehrerinnen erfolgreich geklagt und Entschädigungen erstritten. Das Land bietet ihnen in der Regel eine Anstellung an einer Berufsschule an, wo das Verbot religiöser Symbole nicht gilt.

Im am Montag verhandelten Fall hatte die Klägerin nach einem Casting zunächst keine Benachrichtigung erhalten, obwohl diese zeitnah erfolgen sollten. Erst auf Nachfrage durch eine Rechtsanwältin habe sie ein Jobangebot in einer Berufsschule erhalten. Dies habe sie abgelehnt, weil sie in der Zwischenzeit ein Arbeitsverhältnis an einer Privatschule eingegangen sei. Durch die fehlende zeitnahe Benachrichtigung fühlte sich die Klägerin diskriminiert. Dass sie ein Kopftuch trug, sei bei dem Auswahlgespräch nicht thematisiert worden.

Zudem verwies die Klägerin darauf, dass sie nicht für den Unterricht vor Berufsschülern ausgebildet wurde und an den staatlichen Grundschulen Lehrermangel herrsche. Das Gericht bot der Klägerin für das erfolglose Casting 500 Euro Aufwandsentschädigung an. Dieser Vorschlag wurde von beiden Seiten abgelehnt. Zwischen Januar und April kommenden Jahres seien mindestens vier weitere „Kopftuchfälle“ angesetzt, teilte das Arbeitsgericht mit. (epd)