Rumsfeld dräut keine Klage

FREIBURG taz ■ Das Strafverfahren gegen Pentagon-Chef Donald Rumsfeld wegen der Vorgänge in Abu Ghraib ist gescheitert. Gestern lehnte das Oberlandesgericht Stuttgart den Klageerzwingungsantrag des Berliner Anwalts Wolfgang Kaleck als unzulässig ab. Der hatte Ende 2004 im Namen von vier irakischen Folteropfern Rumsfeld und neun US-Militärs angezeigt. Er stützte sich dabei auf das Völkerstrafgesetzbuch (VöStGB), das Prozesse gegen ausländische Kriegsverbrecher erlaubt. Doch Generalbundesanwalt Nehm wollte nicht gegen Rumsfeld ermitteln, weil die USA „vorrangig“ zuständig seien. Das OLG billigte Nehm in VöStGB-Verfahren nun weites Ermessen zu. CHR