GENITALVERSTÜMMELUNG
: Schärferes Vorgehen geplant

STUTTGART | Baden-Württemberg und Hessen wollen härter gegen Genitalverstümmelungen an jungen Migrantinnen vorgehen. Sie starteten eine gemeinsame Gesetzesinitiative für einen neuen Straftatbestand „Genitalverstümmelung“. Dieser sehe eine Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren vor, so die Justizminister beider Länder, Ulrich Goll und Jörg-Uwe Hahn (beide FDP). Ein neuer Straftatbestand sei notwendig, um das Unrecht der Taten angemessen zu sanktionieren und um ein deutliches Zeichen dagegen zu setzen. (ap)