Bewährungsstrafen für Kindesmissbrauch

URTEIL Zwei Mitarbeiter der Parkeisenbahn müssen Schadenersatz an Opfer zahlen

Im vierten und letzten Missbrauchsprozess gegen Parkeisenbahner sind zwei ehemalige Vereinsmitarbeiter zu Bewährungsstrafen von 12 und 15 Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach die Männer im Alter von 30 und 39 Jahren am Donnerstag des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen schuldig. Zugleich müssen sie an das Missbrauchsopfer jeweils 2.500 Euro zahlen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bei der Freizeitbahn in der Wuhlheide von 2008 bis 2010 einen anfangs 15-jährigen Jungen wiederholt sexuell missbraucht hatten. Bei einem der insgesamt vier Vorfälle hatten sich die Angeklagten nacheinander an dem Jungen vergangen. Zu den Übergriffen kam es während einer Ferienfahrt ins Emsland sowie in den jeweiligen Wohnungen der Männer.

Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwalts. Er war überzeugt, dass die Angeklagten das System der Parkeisenbahn „schamlos ausgenutzt haben“. Die Kinder seien schon frühzeitig an das streng hierarchische System des Vereins herangeführt worden und hätten den Betreuern vertraut, sagte die Richterin in ihrem Urteil. (dapd)