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„Mein Kampf“ auf Arbeit
: Kündigung rechtens

Ein Mitarbeiter des Bezirksamtes Reinickendorf hat während seiner Arbeitszeit im Pausenraum des Dienstgebäudes die Originalausgabe von Adolf Hitlers „Mein Kampf“ gelesen. Die daraufhin erfolgte Kündigung sei rechtswirksam, teilte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Montag mit. Die Mitarbeiter hatte das Land Berlin verklagt, weil es ihm gleich gekündigt und ihn nicht erst abgemahnt hatte. Das Landesarbeitsgericht ließ eine Revision an das Bundesarbeitsgericht nicht zu. (dpa)