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Gericht über Kündigung
: Hitlergelesen

Das Landesarbeitsgericht befasst sich am Montag mit der Kündigung eines Ordnungsamtsmitarbeiters wegen der Lektüre von Hitlers „Mein Kampf“. Das Arbeitsgericht Berlin hatte die fristgemäße Kündigung für rechtens gehalten. Dagegen richtet sich die Berufung, über die nun das Landesarbeitsgericht als nächsthöhere Instanz zu entscheiden hat. Das Land Berlin hatte dem Mitarbeiter gekündigt, weil dieser während des Dienstes eine Originalausgabe von „Mein Kampf“ mit Hakenkreuz gelesen hatte. (epd)