Machtkampf im NSU-Ausschuss

Der NSU-Untersuchungsausschuss hat eine wichtige Aufgabe: Hier sollen die zehn rechtsterroristischen Morde der Zwickauer Terrorzelle aufgeklärt werden. Doch er stößt auf massive Widerstände der Sicherheitsorgane. Ein entlarvendes Ausschussprotokoll und ein Kommentar

von Thomas Moser

Der NSU-Untersuchungsausschuss soll zehn Morde aufklären – Woche für Woche muss er aber neu darum kämpfen, dies überhaupt tun zu können. Auch die 34. Sitzung am 18. Oktober begann mit einem Eklat. Die Sitzung wurde unterbrochen, nachdem der Staatssekretär im Bundesinnenministerium (BMI), Klaus-Dieter Fritsche, dem Ausschuss Vorwürfe machte. Er war als Zeuge geladen, weil er von 1996 bis 2005 Vizepräsident des Bundesamts für Verfassungsschutz war. Heute ist er in der Bundesregierung für die Nachrichtendienste zuständig. 1998 waren die NSU-Leute Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe untergetaucht. 2000 begann die Mordserie. Fritsche machte von der Möglichkeit Gebrauch, vor seiner Befragung selber etwas zum Thema zu sagen. Das hörte sich so an:

Zeuge Klaus-Dieter Fritsche (BMI): Gestatten Sie mir, Ihnen meine Empfindungen zu schildern, als die Existenz der NSU-Gruppe bekannt wurde. Ich war und bin schockiert, dass eine rassistische Mörderbande jahrelang unerkannt durchs Land ziehen konnte. Den Opfern und ihren Angehörigen gilt mein Mitgefühl und unser aller Respekt. Respekt vor der Freiheit und Demokratie heißt, das Geschehene umfassend zu untersuchen. Die volle Unterstützung der Bundesregierung ist Ihnen gewiss. Das ist die schlimmste Mordserie nach dem deutschen Herbst. Die Pannen und Fehler bei den Ermittlungen müssen aufgearbeitet werden. Die Mängel in der Sicherheitsarchitektur müssen behoben werden. Der Respekt vor den Opfern gebietet aber auch, nicht in einen Skandalisierungswettstreit zu treten. Ich wehre mich stellvertretend für alle Polizeibeamten und Verfassungsschützer gegen den beißenden Spott, dem sie seit einiger Zeit ausgesetzt sind. Die Unterstellung ist skandalös, es werde staatlicherseits vertuscht. Ebenso der Vorwurf, die Bundesregierung kooperiere nicht bei der Aufklärungsarbeit. Es dürfen keine Geheimnisse bekannt werden, die das Handeln des Staates beeinträchtigen könnten.

Ausschussvorsitzender Sebastian Edathy (SPD): Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Fritsche: Nein. Ich will im Zusammenhang zu Ende vortragen. Der Verfassungsschutz erfüllt eine Frühwarnfunktion für unsere Demokratie, eine einzigartige Aufgabe für alle Menschen unseres Landes. Ein Vergleich des NSU mit der RAF, etwa als braune RAF, verbietet sich. Die RAF war eine Organisation mit größeren Strukturen. NSU ist eine Kleinstzelle. V-Leute sind unverzichtbar. Die Menschen in Deutschland haben Anspruch darauf, dass Leib und Leben dieser V-Leute geschützt werden. Natürlich nicht um jeden Preis. Ich habe die Sorge, dass bereits eine Reihe von geheimen und vertraulichen Informationen in den Bereich der Medien gelangten. Ich appelliere an das Parlament und die Medien, nicht durch Verschwörungstheorien der Aufklärungsarbeit die Grundlage zu entziehen.

Unruhe.

Abgeordneter Wolfgang Wieland (Grüne): Sie sind als Zeuge zum Beweisthema hier und nicht, um Staatsbürgerkunde zu geben!

Ausschussvorsitzender Edathy: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Fritsche: Ich möchte fortfahren.

Edathy: Ich unterbreche die Sitzung. Es gibt Grenzen dessen, was man hier hinnehmen muss.

Abgeordnete Eva Högl (SPD): Ja, die Grenze ist überschritten.

Die Sitzung wurde unterbrochen. Der Ausschuss beriet sich zunächst intern. Mit Verspätung begann dann die Befragung Fritsches.

Der zweite Zeuge an diesem Tag war Hans-Georg Engelke, Sonderermittler des BMI, der die Aktenvernichtungen im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) untersucht. Ende Juni war bekannt geworden, dass nach Entdeckung der NSU-Gruppe im November 2011 im BfV Akten vernichtet worden waren. BfV-Präsident Heinz Fromm nahm seinen Hut. Am 4. Juli konnten die Obleute des Ausschusses im BfV Akteneinsicht nehmen. Heute weiß man, dass die Aktenvernichtungen weitergingen, selbst nachdem Engelke seine Tätigkeit am 12. Juli aufgenommen hatte. Erst am 18. Juli erließ das BMI einen umfassenden Aktenvernichtungsstopp. Insgesamt sind 310 Akten gelöscht worden, wie Engelke herausfand. Er wollte einen großen Teil der Fragen aber nur in nichtöffentlicher Sitzung beantworten. Ein Protokoll.

Zeuge Hans-Georg Engelke (Sonderermittler des BMI): Im Nachhinein hat man erkannt, dass die Aktenvernichtung ein Fehler war. Aber Vernichtung von Akten ist ein ganz normaler gesetzlicher Vorgang. Die Akten wurden vernichtet aufgrund von Vernichtungsroutinen ohne Vertuschungsabsichten.

Ausschussvorsitzender Edathy: Ist Ihnen bekannt, dass Akten länger aufbewahrt werden müssen, auch nach Fristablauf, wenn dritte Stellen, zum Beispiel ein Untersuchungsausschuss, sie benötigen?

Engelke: Ich habe den Eindruck, dass rechtmäßig vernichtet wurde. Die wenigsten hatten eine Relevanz zu NSU.

Edathy: Das heißt aber, nicht alle.

Engelke: Ich möchte dazu in geheimer Sitzung eine Erklärung abgeben.

Edathy: Ihr Fazit ist, ein einzelner Beamter im BfV hat persönlich versagt. Waren die Vorgesetzten alle nicht im Bilde?

Intervention des Vertreters des BMI im Ausschuss, Richard Reinfeld: Das sind Sachverhalte, die disziplinarrechtliche Belange berühren. Das muss nichtöffentlich behandelt werden.

Abgeordneter Clemens Binninger (CDU): Der Referatsleiter im BfV hat telefonisch nachgefragt: Sind die Akten auch gelöscht? Was hat es damit auf sich?

Engelke: Das möchte ich nichtöffentlich beantworten.

Abgeordnete Högl: Nach der Aufdeckung der NSU-Gruppe wurden im November 2011 zunächst sieben Akten vernichtet. Mussten sie es nach den gesetzlichen Fristen, oder hätten sie es nur können?

Engelke: Die Details möchte ich in nichtöffentlicher Sitzung sagen.

Högl: Der Referatsleiter hat auch Akten vernichten lassen, die gar nicht aus seinem Referat waren.

Engelke: Darüber möchte ich nichtöffentlich reden.

Abgeordneter Hartfried Wolff (FDP): Warum hat es so lange gedauert zwischen der Anordnung und dem Vollzug der Aktenvernichtung?

Engelke: Das erkläre ich in eingestufter Sitzung.

Wolff: Wie war in einigen Fällen die Rekonstruktion der vernichteten Akten möglich?

Engelke: Das erkläre ich in nichtöffentlicher Sitzung.

Wolff: Auch nach dem Rücktritt von Herrn Fromm wurden noch Akten vernichtet. Wem wurde im BfV bekannt, dass Akten vernichtet wurden?

Engelke: Weiß ich nicht.

Abgeordneter Jens Petermann (Die Linke): Sie sagten, bei den vernichteten Akten habe es keinen Bezug zu NSU gegeben. Wie kommen Sie zu so einer Bewertung?

Engelke: Erkläre ich in späterer Sitzung.

Petermann: Gibt es eine Mitgliederliste des NSU?

Engelke: Nein.

Petermann: Insoweit können Sie das also auch nicht überprüfen. Stimmt das?

Engelke: Wenn morgen eine Person auftaucht, die keiner auf dem Schirm hatte, kann ich meinen Bericht so nicht mehr vertreten, ja.

Abgeordneter Wieland: Lag das Motiv des Referatsleiters für die Aktenlöschung wirklich darin, dass er die Akten aufgrund abgelaufener Aufbewahrungsfristen weghaben wollte, oder etwa doch aus Angst vor Entdeckungen?

Engelke: Die Frage beantworte ich gerne, aber später.

Wieland: Die Öffentlichkeit muss die Frage beantwortet haben. Das müssen Sie erläutern!

Engelke: Ob da etwas verborgen werden sollte, das möchte ich in nichtöffentlicher Sitzung sagen.

Abgeordneter Patrick Kurth (FDP): Hat im BfV niemand gesagt: Aktenvernichtung, das machen wir nicht?

Engelke: Ich habe nicht 2.000 Mitarbeiter befragt.

Am 26. Oktober wurde Engelke in nichtöffentlicher Sitzung noch einmal vernommen