Nachrichten
:

Private Internetnutzung
: Entlassung ist nicht rechtens

STRASSBURG | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Entlassung wegen privater Internet-Nutzung am Arbeitsplatz für nicht rechtens erklärt. Die Überwachung der E-Kommunikation eines Arbeitnehmers bedeute eine Verletzung seiner Privatsphäre, so das Gericht gestern. Geklagt hatte ein rumänischer Ingenieur, der wegen der privaten Nutzung seiner beruflichen E-Mail-Adresse gefeuert worden war. In Rumänien hatte der 38-Jährige vergeblich gegen seine Entlassung geklagt. (afp)