LeserInnenbriefe
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Abschrecken gilt nicht

betr.: „Haft wegen Taucherbrille und Murmeln“, taz.nord vom 30. 8. 17

Einen „generalpräventiven Aspekt“ im Sinne einer „Abschreckung gegenüber der Allgemeinheit“ kennt das geschriebene deutsche Recht gar nicht. Noch gilt hier gilt das sogenannte Gesetzlichkeitsprinzip. Das lautet: kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz (nullum crimen, nulla poena sine lege). In Europa hat man nämlich nicht nur Traditionen, sondern auch schlechte Erfahrungen mit ungeteilter Allmacht. Meines Wissens gibt es kein Gesetz, das das Mitführen von Murmeln, Taucherbrillen, Stadtplänen, schwarzen Klamotten oder Dreadlocks tragenden Freundinnen verbietet. Reizgas ist nicht waffenscheinpflichtig. Ob es angewendet werden darf oder nicht, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Ähnlich verhält es sich mit Feuerwerkskörpern. Was eine „Schutzbewaffnung“ sein soll, müsste mir der Richter übrigens erst noch erklären. Dass man – wie einst die Schüler in des Kaisers Schule – die ungeschützten Hände hinhalten muss, wenn Vater Staat zuschlagen will, konnte ich mir bisher nicht vorstellen. MOWGLI, taz.de

Nicht mit Finger auf andere zeigen

betr.: „Dann driften wir in Richtung Diktatur“, taz.nord vom 1. 9. 17

„[...] weil wir eine Open-Posting-Plattform sind, auf der jeder und jede ihre Nachrichten verbreiten können – grundsätzlich.“ – Stimmt nicht. Ich hatte gepostet und es wurde gelöscht. Zensur trotz Meinungsäußerung von links. Es ging um das Anprangern von Personen. Prinzipiell halte ich nichts davon, öffentlich mit dem Finger auf andere zu zeigen. Sicher sind manche in ihrem Sein und Handeln nahezu unerträglich, nur maße ich mir nicht an, dagegen aufzuhetzen, zu denunzierten und mich drüber zu stellen. Diese selbstgerechte Haltung kritisiere nicht nur ich, sondern auch de.indymedia.org, weshalb linksunten als subdomain eingerichtet wurde: „Es gab eine längere Auseinandersetzung darüber, in welchem Umfang Outings von Nazis stattfinden sollen. Darüber gab es unterschiedliche Auffassungen.“

BAM SCHAFFT, taz.de

Fast eine terroristische Zelle

betr.: „Er hatte einen gut gefüllten Waffenschrank“, taz.nord vom 1. 9. 17

Es war interessant zu lesen, dass sich die Razzia des GBA gegen zwei Personen richtete. Erst bei drei Personen kann wegen des Verdachts auf eine „terroristische Zelle“ (im Sinne §129 StGB) ermittelt werden. Das scheint doch jetzt gegeben. Wann wird auch staatlicherseits beim Namen genannt, was zivilgesellschaftlich lange bekannt ist? In Mecklenburg-Vorpommern existieren rechtsterroristische Strukturen. Alles Mauern des CDU-Innenministers Caffier in Sachen NSU hat da nichts dran geändert.

BENNO PLASSMANN, taz.de

Ein und dieselbe Soße

betr.: „Er hatte einen gut gefüllten Waffenschrank“, taz.nord vom 1. 9. 17

Ich werde nicht müde zu wiederholen, dass AfD und FDP unterschiedliche Standesorganisationen derselben rechts-reaktionären Partei sind. Die ideologische Nähe ist jedem klar, der mal die total verschnöselte Jugendorganisation der FDP aus der Nähe und in betrunkenem Zustand kennenlernen durfte. Die FDP vertritt genau dieselbe marktradikale Machiavelli-Ideologie wie die Konzernlenker, deren Treibriemen sie ist, nur halt auf Welt-Niveau, während die AfD auf Bild-Niveau anderes Stimmvieh organisiert. Das ganze kultivierte und freiheitliche Getue der FDP ist nur Tünche. Es geht um nichts weniger als totale Kon­trolle mit modernen Mitteln. Der vollständige Roll-Back von 68 ist bereits weitgehend vollzogen. ANDREAS SÄGER, taz.de