China klagt bei WTO gegen Solarförderung in Südeuropa

WELTHANDEL Höhere Vergütung für Strom aus heimischen Solarzellen soll unzulässig sein

BERLIN taz | Der Handelskonflikt im Solarsektor wird schärfer. Nachdem die USA bereits Strafzölle gegen chinesische Solarzellen verhängt und einige europäische Hersteller bei der EU eine Beschwerde über unzulässige Subventionen in China eingereicht haben, schlägt Peking nun zurück: Am Montag erklärte das chinesische Handelsministerium, man habe bei der Welthandelsorganisation WTO Klage gegen die Europäische Union eingereicht.

SPD hat ähnliche Pläne

Der Vorwurf aus China lautet, dass einige europäische Staaten eine höhere Einspeisevergütung für Strom vorsehen, wenn dieser überwiegend mit Solarzellen aus europäischer Produktion erzeugt wird. Entsprechende Regelungen, die auch als Local-Content-Klauseln bezeichnet werden, gibt es derzeit in Italien und Griechenland; Frankreichs Präsident François Hollande hat die Einführung angekündigt. In Deutschland gehört unter anderem der thüringische Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD) zu den Befürwortern des Modells, das heimische Hersteller bevorzugt. Er kritisierte die Klage am Dienstag: China habe „mit Dumpingprodukten den unfairen Wettbewerb innerhalb der Solarbranche erst begonnen“, sagte Machnig der taz.

Nach Ansicht Chinas verstoßen Vorteile für heimische Produkte gegen die Richtlinien der WTO, die eine Diskriminierung ausländischer Anbieter verbieten. Die Chancen, dass die WTO sich dieser Deutung anschließt, stehen nicht schlecht, meint Rainer Falk vom Fachinformationsdienst Weltwirtschaft und Entwicklung. In einem ähnlichen Verfahren, das die EU und Japan gegen eine Local-Content-Regel in der kanadischen Provinz Ontario angestrebt haben, werde die WTO einem durchgesickerten Zwischenbericht zufolge der Klage voraussichtlich noch im November stattgeben. „Nach den geltenden Verträgen sind die Chinesen wohl im Recht“, so Falk. „Wenn man heimische Produkte bei erneuerbaren Energien bevorzugen will, müssten die WTO-Regeln geändert werden.“

Dass es sich bei den Einspeisetarifen nicht um klassische Subventionen aus Steuergeldern handelt, sondern um eine von den Stromkunden bezahlte Umlage, spielt – anders als von Befürwortern der Local-Content-Regel oft argumentiert – keine Rolle, schreibt der Berliner Rechtsanwalt Christian Bauchmüller in einer Analyse der Rechtslage. Grund sei, dass die Zahlung durch die Netzbetreiber von einem staatlichen Gesetz vorgeschrieben wird.

MALTE KREUTZFELDT