Abschiebung rechtmäßig

Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Grundsatzentscheidungen die Abschiebung von Terrorverdächtigen gebilligt. Es wies am Dienstag die Klage zweier 27 und 21 Jahre alter Männer aus Göttingen ab. Niedersächsische Sicherheitsbehörden hatten sie als Gefährder eingestuft. Sie sollen mit der Terrormiliz IS sympathisiert und Gewalttaten geplant haben. Beide sind in Deutschland geboren und aufgewachsen. Sie wurden nach Algerien sowie Nigeria abgeschoben. Laut Bundesgericht war das rechtens: Es bedurfte dafür keiner konkreten Gefahr, eine begründete Prognose reicht. (taz/dpa)