LeserInnenbriefe
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Nicht täuschen lassen

betr.: „Strand oder Strecke?“, taz.hamburg vom 15. 8. 2017

Dass Radverkehr die Erholung der Strandbesucher stören würde, als abstrus zu bezeichnen, ist schon fast fahrlässig. Jede(r), die/der den Oevelgönner Elbstrand kennt, ist sich über die Gefahren bewusst, die von fahrendem Verkehr ausgehen, in Kombination mit spielenden Kindern, Hunden und allen anderen Strandbesuchern. Sich hier auf Rücksichtnahme und eine angepasste Fahrweise der Radfahrer zu verlassen – gerade in Zeiten der E-Bikes – ist realitätsfern. Von den Befürwortern wird auch immer nur der breite Abschnitt bei Ebbe gezeigt. Wie sich das Ganze bei Flut und auf dem längeren, viel schmaleren Abschnitt westlich des Schulbergs und bei den Gastronomien darstellen soll, darüber schweigen sie sich aus. Wer hier den Kürzeren ziehen würde, ist jetzt schon klar. Das alles auf Kosten der Steuerzahler, die dann auch in Zukunft für die Instandhaltung und Reinigung aufkommen dürfen. Ich hoffe, das alles erkennen die Wähler des Bezirks Altona, und lassen sich nicht von hübschen, aber nicht realisierbaren Holzwegen in zwei Meter Breite täuschen. K. Marg, Hamburg

Kreativität gefragt

betr.: „Seniorenbegleitung fällt weg“, taz.hamburg vom 14. 8. 2017

Die taz berichtet über die Misere bei den Begleitdiensten diverser Träger von AGH-Maßnahmen. Deren Aufgabe ist es, ältere Menschen in ihrem Alltag zu unterstützen und Anteil an ihrem Leben zu nehmen. So können sie zum Beispiel eine begleitende Funktion bei Arzt- und Behördenbesuchen einnehmen, Spaziergänge begleiten, sowie beim Erledigen von kleineren Einkäufen helfen, wenn dies der Wunsch der Senioren ist. Die Hilfen sind ein aktiver Beitrag zum Verbleib der Seniorinnen und Senioren in ihrem gewohnten Umfeld. Jetzt hat das Jobcenter Hamburg den Trägern der von ihm geförderten Maßnahmen untersagt, künftig hilfebedürftigen Menschen mit einem Pflegegrad zu unterstützen. Grund: Wegfall der Zusätzlichkeit. Waren bisher Menschen mit niedrigem Einkommen und einer Pflegestufe die ideale Zielgruppe der Hilfsdienste, so ist die Welt nach dem Pflegestärkungsgesetz II eine andere. Aber mit etwas Kreativität und dem Abbau von Vorurteilen gegenüber langzeitarbeitslosen Menschen ließen sich die Einsätze der Begleiterinnen und Begleiter leicht umstellen und zum Nutzen bedürftiger Menschen mit Handicaps einsetzen. Helmut Hurtz, Hamburg