Korrekturen und Klarstellungen
: Rum wie num

In der taz.nord vom 5./6. 8. widmeten wir uns in einem Schwerpunkt dem Leben und Wirken des nordischen Malers Emil Nolde.

Auf Seite 43 sagte die Nolde-Biografin Kirsten Jüngling: „Er hatte Berufsverbot und durfte nicht verkaufen – was er aber unterlief. Malen dagegen konnte er.“ Zwei Seiten später stand unter einem Bild Noldes, dass es 1942 entstand, „als er offiziell gar nicht malen durfte“. Ein Leser fragte zurecht: Na, wat denn nu?

Die Antwort ist recht einfach: Nolde unterlag einem Berufsverbot. Als Maler gehört das Malen zwar dazu, aber ein Malverbot wurde zu keinem Zeitpunkt durchgesetzt.