Kitesurf-Verbot im Wattenmeer

Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer bleibt in wesentlichen Teilen für Kitesurfer tabu. Das Verwaltungsgericht Oldenburg wies die Klage dreier Wassersportler zurück. Sie meinten, es sei nicht erwiesen, dass vom Kitesurfen eine Störung für Vögel ausgehe. Das generelle Drachensportverbot im Nationalpark schränke sie in ihrem Grundrecht ein. Das Gericht folgte dieser Linie nicht. Naturschutz habe in dem Nationalpark grundsätzlich Vorrang. Zudem habe die Parkverwaltung bereits großflächige Gebiete für das Kitesurfen freigegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)