Ein Wahnsinnsvorschlag

Die Forderung des Rechtsmediziners Klaus Püschel, das Erbgut aller Babys zu speichern, löst Kopfschütteln aus

Der Vorschlag des Leiters des Hamburger Rechtsmedizin, Professor Klaus Püschel, löst eine Welle der Empörung aus. Püschel hatte, wie die taz gestern berichtete, auf einem Hamburger Rechtsmedizinkongress gefordert, „den genetischen Code aller Menschen bei der Geburt festzustellen“ und abzuspeichern.

Nachdem am Montag Bundesdatenschützer Peter Schaar den Vorstoß als „verfassungsrechtlich unzulässig“ zurückwies, fand gestern auch sein Hamburger Amtskollege Hartmut Lubomierski klare Worte: Die Initiative sei schlicht „Wahnsinn“. Man müsse „von einem Professor eigentlich erwarten können, dass er die Grenzen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung akzeptiert“, teilt Lubomierski aus. Eine genetische Reihenuntersuchung von Neugeborenen verletze „jeden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, bei den so entstehenden DNA-Dateien sei dem „Missbrauch Tür und Tor“ geöffnet.

Für den SPD-Innenexperten Andreas Dressel steht der Vorstoß Püschels „absolut nicht an“. Nach der jüngst beschlossenen Ausweitung von DNA-Tests zur Strafverfolgung bestehe hier „auf lange Zeit kein Handlungsbedarf“. Zudem widerspräche der Vorschlag „den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts“, das das Speichern von Erbgutdaten „als erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“ charakterisiert habe.

Für die GAL-Abgeordnete Antje Möller ist der Vorstoß schlicht „eine absurde Idee“. Ihr sei völlig „unverständlich“, betont Möller, wie sich Püschel „so undifferenziert ereifern könne“. Lediglich in Hamburgs Justizbehörde gibt es „Sympathie für den Vorschlag“, der, so ihr Sprecher Carsten Grote, „nicht vorschnell vom Tisch gewischt, sondern ergebnisoffen diskutiert werden“ müsse.

Da aber ist Datenschützer Lubomierski anderer Meinung: „Über diesen Vorschlag diskutiere ich nicht.“ MAC