Zahlen, bitte!

Berliner CDU büßt mit 23.000 Euro für die Aubis-Spende. Bundespartei klagt nicht mehr gegen den Strafbescheid

Der Berliner Landesverband der CDU muss für nicht verbuchte Spenden an ihren damaligen Fraktionschef Klaus-Rüdiger Landowsky rund 23.000 Euro Strafe zahlen. Die Bundes-CDU zog gestern vor dem Berliner Verwaltungsgericht eine Klage gegen einen entsprechenden Strafbescheid von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) zurück. Die CDU hatte argumentiert, die zulässige Frist für die Verhängung der Strafen sei im Jahr 2005 überschritten worden. Das Gericht hatte zuvor deutlich gemacht, dass die Klage wenig Erfolgsaussichten habe.

Landowsky hatte im Jahr 1995 eine Spende an die CDU in Höhe von 40.000 Mark (20.520 Euro) in bar angenommen – je 20.000 Mark von den Aubis-Immobilienmanagern Christian Neuling und Klaus Wienhold. Mit der Summe blieben beide genau unterhalb der Grenze, ab der damals Parteispenden öffentlich gemacht werden mussten. Weil Neuling aber in jenem Jahr – möglicherweise aus Versehen – 2.800 Mark an den CDU-Kreisverband Wedding spendete, überschritt er die zulässige Höchstsumme.

Neulings Spende wurde jedoch im Rechenschaftsbericht der Landespartei und später der Bundespartei nicht angegeben. Anfang 2001 wurde die Aubis-Spende bekannt und zog Ermittlungen nach sich, weil die Bank Berlin Hyp, deren Chef damals Landowsky war, risikoreiche Kredite in dreistelliger Millionenhöhe an Aubis vergeben hatte. Im Sommer 2001 zerbrach wegen der Parteispenden- und Bankenaffäre die große Koalition in Berlin. DPA