in kürze GROSSER ZAPFENSTREICH
: Beschwerde abgelehnt

Der Große Zapfenstreich der Luftwaffe am Kölner Dom kann heute wie geplant mit christlichen Elementen stattfinden. Das OVG Münster lehnte den Eilantrag eines Religionslehrers und eines Theologen ab, die durch die Verwendung religiöser Symbole ihr Grundrecht auf Glaubensfreiheit verletzt sahen. (Az.: 8 B 1607/05) (epd)