Auf die Mehrheit kommt es an

Ab sofort: In Verhandlungen versuchen die Parteien, eine regierungsfähige Mehrheit zu schmieden. Traditionell reklamiert dabei die größte Fraktion den „Regierungsauftrag“ für sich. Rechtlich vorgeschrieben ist dies aber nicht. Entscheidend ist vielmehr, wer mehr als die Hälfte der Abgeordneten hinter sich bekommt. Der erste Wahlgang: Spätestens 30 Tage nach der Bundestagswahl tritt das Parlament zusammen. Dann wird der Kanzler „auf Antrag des Bundespräsidenten“ gewählt – oder auch nicht. Will Horst Köhler sich nicht blamieren, wird er einen Kandidaten vorschlagen, der die Mehrheit hinter sich hat. Erforderlich ist die absolute Mehrheit. Zwei Wochen: Gelingt die Wahl im ersten Versuch nicht, hat der Bundestag 14 Tage Zeit, in beliebig vielen Wahlgängen einen Kanzler zu wählen. Der Bundespräsident hat kein Vorschlagsrecht mehr. Erforderlich ist weiter die absolute Mehrheit. Die letzte Wahl: Ist immer noch kein Kanzler gefunden, findet noch ein Wahlgang statt, bei dem die relative Mehrheit der Stimmen entscheidet. Erst jetzt wird der Bundespräsident richtig relevant. Einen Minderheitskanzler kann er ernennen, muss es aber nicht. Alternative: Er löst den Bundestag auf. Neuwahl: Nach einer erneuten Bundestagswahl beginnt alles wieder von vorn. Bis dahin bleibt der Kanzler geschäftsführend im Amt. CHR