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Liegestütze auf Altar
: Für das Landgericht ist es Kunst

SAARBRÜCKEN | Das Landgericht Saarbrücken hat gestern das Urteil des Amtsgerichts gegen einen Videokünstler aufgehoben, der auf einem Altar einer katholischen Kirche Liegestütze gemacht hatte und dafür zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt worden war. Die Kammer teilte nicht die Auffassung, dass der 39-jährige Alexander Karle wegen Störung der Religionsausübung zu belangen sei. Das Landgericht betrachtete dies als Ausübung seiner künstlerischen Tätigkeit und nicht als „beschimpfenden Unfug“. (dpa)