SONNTAGSRUHE
: Urteil am 1. Dezember

Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 1. Dezember ein Urteil zum Schutz der Sonntagsruhe durch das Grundgesetz. Das gab das Gericht am Dienstag in Karlsruhe bekannt. Dabei geht es um Beschwerden der beiden großen Kirchen gegen die großzügigen Regeln im Land Berlin, wo die Geschäfte an bis zu zehn Sonn- und Feiertagen pro Jahr öffnen dürfen. Das Verfahren werfe die Grundsatzfrage nach den verfassungsrechtlichen Grenzen der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen auf, hatte das Gericht in Karlsruhe bei einer Anhörung im Juni dieses Jahres klargestellt. (dpa)