Rechte von Kindern

Die Kinderrechte wurden 1989 von den Vereinten Nationen in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Sie gelten für alle Kinder bis 18 Jahre auf der ganzen Welt.

Jedes Kind hat ein angeborenes Recht auf Leben, auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit. Soweit möglich hat es auch das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden. Die UN-Vertragsstaaten müssen dafür sorgen, dass Kinder berufstätiger Eltern Betreuungseinrichtungen nutzen können und diese ausbauen. Zudem müssen Kinder vor körperlicher oder geistiger Misshandlung, Vernachlässigung und Ausbeutung geschützt werden.

Übrigens haben auch Kinder ein Recht auf ein Privatleben: Niemand darf heimlich in den Sachen eines Kindes stöbern, seine Tagebücher oder Briefe lesen. Auch Ruf und Ehre der Kinder werden von dem Übereinkommen geschützt. GES

Quelle: www.kindersache.de,