Entscheidung über VW-Rückgabe im August

Diesel-Betrug Das Landgericht Braunschweig will selbst entscheiden, ob VW manipulierte Diesel-Autos zurücknehmen muss. Den Europäischen Gerichtshof will es eher nicht einschalten

Die Verhandlung über die Klage eines VW-Kunden, der vom Autobauer den Kaufpreis seines Dieselmodells erstattet haben will, ist am Donnerstag ohne Ergebnis geblieben. Das Landgericht Braunschweig kündigte eine Entscheidung für den 31. August an. Die Richter der Zivilkammer gaben Volkswagen damit die Möglichkeit, auf einen 130-seitigen Antrag der Kläger-Anwälte zu reagieren, den diese zwei Tage vor dem Verhandlungstermin eingereicht hatten.

Allein am Braunschweiger Landgericht sind derzeit 400 ähnliche Verfahren im Zusammenhang mit dem Abgas-Skandal anhängig, bundesweit nach VW-Angaben knapp 4.000.

Die Anwälte der US-Kanzlei Hausfeld hatten die Aussetzung des Braunschweiger Verfahrens beantragt, um zu erreichen, dass wesentliche Fragen vom Europäischen Gerichtshof geklärt werden. Die Richter gaben aber zu erkennen, dass sie diesem Antrag nicht folgen wollen. Die Forderung der Anwälte an Volkswagen, Unterlagen wie interne Mails, Sitzungsprotokolle und Mitschriften von Zeugenaussagen vorzulegen, wurde zum Verhandlungsauftakt nur am Rande angesprochen.

In Bezug auf den Einzelfall äußerten die Richter Bedenken, ob dem Käufer ein Schadensanspruch zustehe, weil er einen Vermögensschaden erlitten habe. Die VW-Juristen gaben an, dass der Kläger offensichtlich selbst nicht an seinen Anspruch glaube, da er seinen Wagen weiter fahre. Diese Sichtweise wiesen die Hausfeld-Anwälte scharf zurück. Ihr Mandant sei auf das Auto angewiesen und halte die Nutzung so gering wie möglich.

Den Vorwurf der Kläger an Volkswagen, Gerichtsurteile so lange hinauszuzögern, bis einzelne Fälle verjährt seien, wiesen die Anwälte des Unternehmens zurück. Nach VW-Angaben wurde bislang über zehn Prozent der Klagen wegen manipulierter Dieselmotoren entschieden, davon seien drei Viertel abgewiesen worden. (dpa)