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Verwaltungsgericht bestätigt Demoverbotszone

Die geplante Demo gegen den ­G-20-Gipfel im Gängeviertel bleibt einstweilen verboten. Das Verwaltungsgericht begründete die Entscheidung mit der bestehenden Allgemeinverfügung, welche Demonstrationen in einem 38 Quadratkilometer großen Bereich der Innenstadt während des Treffen der Staats- und Regierungschefs untersagt. Nach Überzeugung der Verwaltungsrichter ist die Allgemeinverfügung rechtmäßig, da ohne das Versammlungsverbot „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ davon auszugehen sei, dass es zu einem Schaden für die körperliche Unversehrtheit und das Leben sowohl der Teilnehmer des G-20-Treffens als auch der Demonstranten und Unbeteiligter kommen würde. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. (dpa)

Flughafen beliebt

Am Flughafen ist die Zahl der Passagiere in den ersten fünf Monaten 2017 um knapp zehn Prozent auf 6,6 Millionen gestiegen. Den Zuwachs wertete Flughafenchef Michael Eggenschwiler am Dienstag als ein Zeichen für gestiegene Mobilität. „Ich glaube, dass wir 17 Millionen Passagiere 2017 schaffen werden.“ (dpa)

G 20 mit Medienrummel

Das mediale Interesse am ­G-20-Gipfel ist riesig: 4.800 Journalisten aus 65 Ländern haben sich angemeldet, wie Regierungssprecher Steffen Seibert am Dienstag in Hamburg sagte. Das sei Rekord. (dpa)