Abschiebungen rechtswidrig

ESSEN taz ■ Das nächtliche Eindringen in Wohnungen von Flüchtlingen ist laut Gutachten einer Rechtsanwältin aus Essen rechtlich bedenklich. Die Unverletzlichkeit von Wohnungen sei durch Artikel 13 des Grundgesetzes geschützt, sagt Birgit Landgraf: „Das gilt selbstverständlich auch für die Wohnung von Flüchtlingen.“

Im Juni und August hatten Behörden in ganz NRW nächtliche Sammelabschiebungen in die Türkei und nach Sri Lanka veranlasst (taz berichtete). Der Superintendent des Kreises Arnsberg und der Flüchtlingsrat NRW hatten das Vorgehen aufs Schärfste kritisiert. Daraufhin hat der Flüchtlingsrat das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben: „Innenminister Ingo Wolf hatte das Vorgehen als ‚rechtlich einwandfrei‘ verteidigt. Das wollten wir nicht glauben“, so Geschäftsführerin Andrea Genten.

Laut Gutachten berechtige das Polizeigesetz nur das Betreten von Privatwohnungen, „wenn gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen wurde“. Das träfe auf die Abgeschobenen nicht zu, da sie eine Duldung hätten vorweisen können. Wegen „erheblicher rechtsstaatlicher Bedenken“ dürften sich nächtliche Sammelabschiebungen nicht mehr wiederholen, so Landgraf. NAW