NATURSCHUTZ
: Landebahn gefährdet Vogelschutzgebiet

Die Landebahn des Flughafens Braunschweig darf von 1.700 auf 2.300 Meter verlängert werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Es wies den Antrag eines Klägers ab, einen Baustopp zu verhängen. Nach der Verlängerung wird die Landebahn in ein Vogelschutzgebiet hineinragen. Laut Gerichtsurteil überwiege das Interesse daran, die Zukunft der Forschungseinrichtungen am Flughafen zu sichern. Die Landebahn ermöglicht dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt Forschungen zur Technik des Airbus A320.  (dpa)