TUI muss nicht für Terror haften

CELLE dpa ■ Der beim Terroranschlag von Djerba schwer verletzte Junge hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz vom Reiseveranstalter 1-2-Fly. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle wies gestern die Berufungsklage des Siebenjährigen gegen die TUI-Tochter 1-2-Fly ab. Revision wurde nicht zugelassen. Der Reiseveranstalter habe nicht gegen seine Pflichten verstoßen, urteilte Richter Norbert Cech. Die Begründung soll voraussichtlich nächste Woche schriftlich vorliegen. Der Junge aus dem nordrhein-westfälischen Bergkamen war am 11. April 2002 auf der tunesischen Ferieninsel lebensgefährlich verletzt worden, als Al-Qaida-Terroristen vor einer Synagoge einen Tankwagen explodieren ließen. Bei dem Anschlag waren 22 Menschen ums Leben gekommen. Nach Ansicht der Kläger gab es unmittelbar vor dem Anschlag Unruhen in Tunesien, auf die der Reiseveranstalter seine Kunden hätte hinweisen müssen. Dagegen hatte die TUI stets erklärt, es habe keinerlei Anlass für eine Warnung gegeben. Das OLG sieht „im vorliegenden Fall keine Umstände, die die 1-2-Fly zu einer konkreten Warnung vor dem Besuch der Synagoge hätten veranlassen müssen“.