Asyl für Iranerinnen

Schlappe für Bundesamt: Kölner Gericht hebt Asyl-Widerruf von vier Iranerinnen mangels Beweisen auf

KÖLN taz ■ Das Kölner Verwaltungsgericht hob am Donnerstag die Widerrufsbescheide gegen vier iranische Frauen auf. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte vor zwei Jahren die Asylanerkennung der Frauen mit der Begründung widerrufen, sie gehörten als Mitglieder der Widerstandsbewegung der Volksmujahedin Iran einer terroristischen Vereinigung an.

Nach dem Urteil des Kölner Gerichts reicht dieses Argument allein jedoch nicht aus für eine Aufhebung des Asyls. Das Bundesamt hätte nachweisen müssen, dass von den vier Frauen persönlich eine konkrete Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ausgehe, erklärte Gerichtssprecher Klaus-Peter Uhlenberg der taz. „Diese Beweise hat die Behörde nicht erbracht.“ Das Gericht habe sich dagegen nicht zu der Frage geäußert, ob die Volksmudjahedin insgesamt als Terrorgruppe anzusehen sei. Es sei bei der Entscheidung allein um die vier Frauen gegangen, so Uhlenberg.

Für die deutsche Vertretung der Volksmujahedin, den Nationalen Widerstandsrat Iran, ist das Urteil trotzdem ein „Sieg der Gerechtigkeit“, der nun als Präzedenzfall in ähnlichen Verfahren berücksichtigt werden könne. Im Kölner Raum seien noch mindestens zehn weitere IranerInnen von der Aberkennung ihres Asyls bedroht, sagte Javad Dabiran vom Widerstandsrat Iran. Die Betroffenen seien allesamt Opfer der „religiösen Diktatur im Iran“ und genössen meist seit über zehn Jahren in Deutschland Asyl. Auch sei ihnen damals genau aus dem Grund Asyl zugestanden worden, aus dem es ihnen jetzt wieder aberkannt werden soll – wegen ihrer Mitgliedschaft bei den Volksmujahedin. „Die Aufnahme der Volksmujahedin auf die Terrorliste der EU spielte eine grundlegende Rolle bei den Begründungen des Nürnberger Bundesamtes“, heißt es in einer Presseerklärung des Widerstandsrats. SUSANNE GANNOT