Verfolgt bis in den Tod

Im Mordprozess gegen Stalker Michael M. beschuldigten gestern die Freundinnen der getöteten Ehefrau die Polizei und das Familiengericht Verden

Bremen taz ■ Im Prozess gegen den wegen Mordes an seiner Ehefrau angeklagten Stalkers Michael M. (41) sagten gestern mehrere Freundinnen der Getöteten Corinna M. aus. Auch Bruder und Schwägerin des Täters waren zur Zeugenaussage vor das Bremer Landgericht geladen.

Fünf langjährige Freundinnen zeichneten dabei in sehr bewegenden Worten das Protokoll einer psychischen Zerstörung und die Chronik eines angekündigten Todes nach. „Bevor ich mir etwas antue, tue ich der was an“, so M. zu einer Freundin seiner Frau, wenige Monate vor der Tat. „Sie muss bestraft werden“.

Gleichzeitig wurden gestern heftige Vorwürfe gegen die Polizei und das Familiengericht Verden laut. Insgesamt neunmal musste die Polizei wegen Stalkingvorfällen gerufen werden, dennoch fühlte sich das Opfer allein gelassen. „Es wird erst etwas getan werden, wenn ich tot über dem Zaun hänge“, sagte Corinna M. kurz vor ihrem Tod zu einer Freundin. „Wir hatten alle eine Vorahnung, dass das kein gutes Ende nehmen wird“, so Helga F. Abwechselnd betreuten sie Corinna M. und deren Kinder. „Wir haben versucht, sie rund um die Uhr zu schützen.“

Entsprechend wütend reagierten die Frauen auf eine Entscheidung des Familiengerichts Verden vom 3. März dieses Jahres, vier Tage vor der Tat. Derselbe Richter, der kurz zuvor ein Kontaktverbot gegen den Ehemann M. erlassen hatte, räumte dem Vater M. ein Umgangsrecht für seine beiden Kinder ein. „Eine eklatante Fehlentscheidung“, so Zeugin Stephanie B. gestern – und wusste sich dabei auch mit Richter Harald Schmacke einig.

Die Tat mache ihn „völlig fertig“, gab der Stalker selbstmitleidig zu Protokoll, der Verlust seiner Frau sei eine „absolute Katastrophe“. Wenige Monate zuvor hatte sich das noch anders angehört. „Am besten wäre es, Corinna wäre tot“, sagte er im Oktober 2004. mnz