AB DEM ERSTEN KRANKENTAG
: Arbeitgeber kann Arzt-Attest verlangen

ERFURT | Arbeitgeber können schon ab dem ersten Tag der Krankmeldung eines Mitarbeiters ein ärztliches Attest verlangen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt gestern und bestätigte damit die geltende Rechtslange. Es ist nicht erforderlich, dass zuvor ein Verdacht bestand, der Mitarbeiter habe eine Krankheit nur vorgetäuscht. Nur wenn der Tarifvertrag das Recht auf eine frühere Vorlage ausdrücklich ausschließe, dürfeerst nach mehreren Fehltagen die ärztliche Bestätigung verlangt werden. (dapd)