Anklage gegen Altenpflegerin

MISSHANDLUNG Heimlich aufgenommene Bilder in einem Bremer Altenheim zeigen eine Pflegerin, die eine alte Dame an den Haaren zieht, schubst und beschimpft. Nun muss sie sich vor Gericht verantworten

Die Bilder dokumentieren einen rohen und würdelosen Umgang mit Pflegebedürftigen

Wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen muss sich eine ehemalige Mitarbeiterin eines Bremer Altenheims vor Gericht verantworten. Der Sohn einer Heimbewohnerin hatte heimlich ein Video aufgenommen, das Radio Bremen in Ausschnitten veröffentlichte.

Darin ist zu sehen, wie die Mitarbeiterin gewaltsam mit einer 85 Jahre alten Frau umgeht. Der Sohn erstattete Anzeige. Die Mitarbeiterin wurde entlassen. Der Vorfall hatte sich nach Angaben des Heimbetreibers bereits im Juni ereignet. Einen Verhandlungstermin habe das Amtsgericht Bremen noch nicht festgelegt, sagte eine Staatsanwältin.

Der Heimaufsicht in Bremen würden jedes Jahr etwa 500 Meldungen gemacht, sagte der Sprecher des Sozialressorts, Bernd Schneider. Bei einem geringen Teil gehe es um Gewalt. Er verwies aber auf die Dunkelziffer. In Bremen gibt es 100 Altenpflegeheime mit 7.800 Plätzen.

Die Bild-Zeitung berichtete unter Berufung auf eine Mitbewohnerin der 85-Jährigen, dass die entlassene Pflegerin für ihren rauen Umgang mit den Bewohnern bekannt gewesen sei. In Paragraf 225 des Strafgesetzbuches ist festgelegt, dass die Misshandlung von Schutzbefohlenen mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren geahndet wird.

Die Bremer Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) hatte erschüttert auf den Fall reagiert. Die Bilder dokumentierten einen extrem rohen und würdelosen Umgang mit einem pflegebedürftigen Menschen. „Eine solche Behandlung Schutzbedürftiger ist durch nichts zu rechtfertigen“, sagte sie den Mitgliedern der Sozialdeputation.

Die Hansa-Gruppe mit Sitz in Oldenburg, die das Pflegeheim betreibt, startete mit der Entwicklung des Projekts „Halt vor Gewalt“. Ähnliche Projekte hätten gezeigt, dass die Zahl der Fesselungen halbiert werden konnte. „Sollte es dennoch zum Fehlverhalten eines Mitarbeiters kommen, wird diesem mit den Mitteln des Arbeitsrechts konsequent entgegengetreten“, teilte das Unternehmen mit. (dpa)