LeserInnenbriefe
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Kein Sieg der Umweltverbände

betr.: „Megafrachter im Nadelöhr“, taz.nord vom 23.4.17

Denn das Gericht beurteilte lediglich zwei nachträgliche und ergänzende Planfeststellungsbeschlüsse, mit denen den von den Naturschutzverbänden bemängelten ökologischen Belangen, vor allem hinsichtlich des Schierling-Wasserfenchel-Habitats, Rechnung getragen werden sollte. Diese - und nur(!!!) diese Schutzbestimmungen hielt das Gericht für „rechtswidrig und nicht durchführbar“. Das Gericht betonte jedoch im Rahmen der Urteilsbegründung, dass diese Mängel durch die Behörden in weiteren Verfahren „geheilt“ werden könnten und daher auch nicht zur Aufhebung der Beschlüsse führen könnten.

Alle weitergehenden Klageanträge auf Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse zur Elbvertiefung selbst hat das Gericht als „unbegründet“ zurückgewiesen. Die Planfeststellungsbeschlüsse leiden weder an beachtlichen Verfahrensmängeln noch an weiteren materiell-rechtlichen Fehlern. Das Vorhaben verstößt auch weder gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot noch läuft es dem Verbesserungsgebot zuwider. CURSEDWITHABRAIN, taz.de

Wer weggeht, geht weg

betr.: „Widerstand an der Untergrenze“, taz.nord vom 21.4.17

Da sträuben sich mir als Juristen die Haare: Bei einer Demo das Weggehen als Widerstand gegen die Personalienfeststellung zu werten erscheint absurd. Wenn sie sich losgerissen hätten, wäre das wohl Widerstand. Wer aber weggeht, geht weg – nicht mehr und nicht weniger. VELOFISCH, taz.de

Demonstrationsrecht abgeschafft

betr.: „Widerstand an der Untergrenze“, taz.nord vom 21.4.17

Sagt im Prinzip Alles aus. Wären die Leute sitzen geblieben, hätte es nicht nur die selbe Anzeige sondern auch eine Tracht Prügel gegeben: Die einzige Möglichkeit einem solchen Verfahren zu entgehen, ist de facto nicht an dem Protest teil zu nehmen. Dadurch ist das Demonstrationsrecht also de facto abgeschafft, weil Jeder damit rechnen muss, angezeigt und dann auch verurteilt zu werden, wenn er sich an einer Aktion beteiligt: Die Geldstrafe wird bei einer weiteren politischen Aktivität der Betroffenen selbstverständlich in Kraft treten, es sei denn, sie halten sich zwei Jahre aus politischen Aktivitäten raus. OSKAR, taz.de

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