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Flughafenunterbringung
: Kein Freiheitsentzug für Geflüchtete

KARLSRUHE | Das Festhalten von Asylsuchenden im Transitbereich des Frankfurter Flughafens stellt laut Bundesgerichtshof keinen rechtswidrigen Freiheitsentzug dar. Auch wenn sich ein Flüchtling in einem Flughafenverfahren zur Prüfung seines Asylantrags dort aufhalten muss, stehe es ihm frei, jederzeit auf dem Luftweg wieder abzureisen, erklärte der BGH. Ein Ivorer stellte im April 2016 bei seiner Ankunft am Frankfurter Flughafen einen Asylantrag. Er wurde daraufhin im Transitbereich untergebracht. (epd)