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Immerhin schon mal entschleunigt

Mietrecht Die Berliner Mieterorganisationen kritisieren die Mietentwicklung und fordern vom Senat gesetzliche Korrekturen

Am 29. März wurde erstmals vor einer Kammer des Berliner Landgerichts in einem Streit über die Mietpreisbremse entschieden. „Wir sind sehr zufrieden mit dem heutigen Urteil des Landgerichts, denn die Mietpreisbremse wurde im vollen Umfang anerkannt und die Rückforderungsansprüche des Mieters für zu viel gezahlte Miete wurden bestätigt“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Das Landgericht hat klargestellt, dass es für eine maximale Rendite bei Wiedervermietung keinen verfassungsrechtlichen Anspruch gibt und deshalb das Instrument der Mietpreisbremse nicht zu beanstanden sei. Wir hoffen, dass die Vermieter diese Darlegung endlich zur Kenntnis nehmen.“ Darüber hinaus bedarf es laut Wild für den Erfolg der Mietpreisbremse „nach wie vor gesetzlicher Korrekturen, denn weiterhin missachtet die Mehrheit der Vermieter die auferlegte Mietenkappung“. Die Berliner MieterGemeinschaft kritisiert derweil, dass dem rot-rot-grünen Senat ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Wohnungspolitik fehle. Wichtig sei dabei, die Entwicklung der Miethöhen „in ein Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Berliner Haushalte“ zu setzen. Wer eine Nettokaltmiete von 30 Prozent als tragbar ansehe, lande bei einer Gesamtwohnkostenbelastung von bis zu 60 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens. LK