Weitere Kritik an CDU-Wahlrecht

Unvermindert hielt gestern die Kritik an den Plänen der CDU zur Änderung des Hamburger Wahlrechts an. Die Union wolle „den Einfluss der Wähler auf die personelle Zusammensetzung der Parlamente vollständig unterbinden“, kritisierte Manfred Brandt vom Verein „Mehr Demokratie“. Dieser hatte das neue Wahlrecht am 13. Juni 2004 mit einem Volksentscheid durchgesetzt. Die jetzt von der Regierungspartei geplante Aushebelung des Referendums widerspreche der Praxis, „Änderungen des Wahlrechts parteiübergreifend mit verfassungsändernden Mehrheiten“ durchzuführen. Die CDU wolle „die BürgerInnen für unmündig erklären“, mutmaßt DBG-Chef Erhard Pumm. Das werde das Bündnis „Rettet den Volksentscheid“ stärken, das ein erneutes Bürgervotum durchführen will. Partei- und Fraktionsführung der CDU hatten am Sonntag Pläne vorgestellt, nach denen WählerInnen die von den Parteien bestimmte Reihenfolge der KandidatInnen nur schwerlich ändern könnten (taz berichtete). Die Wahlen zu den Bezirksversammlungen sollen wieder an die Bürgerschaftswahlen gekoppelt und eine Fünfprozentklausel eingeführt werden. Gestern Abend beriet die Bürgerschaftsfraktion über diese Vorlage, heute Abend wird dies der Landesparteitag ebenfalls tun. Bereits morgen wird die Bürgerschaft sich eine vermutlich heftige Debatte über das Thema liefern. SMV