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Schleswig-HolsteinAfD-Landesvorstand unrechtmäßig

Der schleswig-holsteinische AfD-Landesvorstand ist nicht rechtmäßig im Amt und muss bei nächster Gelegenheit neu gewählt werden. Das hat ­das Landesschiedsgericht der Partei entschieden. Die Wahl vom 16. April 2016 auf einem Landesparteitag sei unwirksam. Allerdings verbleibe der Landesvorstand kommissarisch im Amt. Bei der Einladung zum Parteitag sei es unstreitig zu „Unregelmäßigkeiten“ und „einem schwer wiegenden Einladungsmangel“ gekommen. Die Klage hatte der Ex-Landesvorsitzende Thomas Thomsen eingereicht. (dpa)

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