nord.thema
: kostprobealles, was recht ist

verlagsseiten der taz.nord zum thema

RECHT IN KÜRZE
:

Bremen will Kinderrechte im Grundgesetz verankern

Bremen tritt der Bundesratsinitiative aus Nordrhein-Westfalen bei, mit der die Rechte von Kindern im Grundgesetz festgeschrieben werden wollen. Damit setzt der Senat einen Bürgerschaftsbeschluss um. Die Initiative soll die Rechte von Kindern stärken. Dazu gehören laut UN-Kinderrechtskonvention insbesondere das Kindeswohl und das Recht auf Beteiligung. So müssten mit der Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung die Interessen der Kinder bei der Stadt- und Verkehrsplanung oder im Bildungs- und Gesundheitsbereich maßgeblich beachtet werden. Bisher sind Kinder im Grundgesetz Objekte von Erziehung der Eltern und Pflege. (taz)

Insolvenzverwalter freigesprochen

Das Landgericht Aurich hat einen Insolvenzverwalter vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Der Anwalt habe in dem Insolvenzverfahren einer Baufirma nicht zuviel Geld beansprucht, urteilte das Gericht. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte dem 56-Jährigen vorgeworfen, 148.000 Euro erschlichen zu haben. Das Insolvenzverfahren sorgte 2007 für Aufsehen, weil der Verwalter ursprünglich eine überhöhte Vergütung von 14,5 Millionen Euro kassierte. Einen Großteil musste er 2013 zurückzahlen. (dpa)

Mehr Asylverfahren an Verwaltungsgerichten

Die Verwaltungsgerichte in Niedersachsen haben 2016 einen noch nie dagewesenen Anstieg bei den Asylverfahren verzeichnet. Insgesamt verhandelten die sieben Verwaltungsgerichte im Land rund 15.700 Asylsachen, sagte der Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes, Thomas Smollich. Die hohe Zahl der Flüchtlinge, die 2015 nach Deutschland gekommen sind, schlage sich damit bei den Gerichten nieder. 2015 seien es noch rund 9.200 Asylklagen gewesen. Insgesamt seien 2016 knapp 31.000 Verfahren bei den Verwaltungsgerichten eingegangen. Für das laufende Jahr erwartet Smollich einen weiteren Anstieg. (epd)

Rente darf nicht einbehalten werden

Nach dem 33 Jahre lang verschwiegenen Tod des Vaters ist eine Frau aus der Nordheide mit dem Versuch gescheitert, 166.000 Euro an zuviel gezahlter Unfallrente zu behalten. Wie das Landessozialgericht entschied, haftet die Tochter für die Auflösung des Rentenkontos und muss das Geld zurückzahlen. (Az.: L 16/3 U 58/14). Die Tochter argumentierte, die Forderung der Versicherung sei mittlerweile verjährt. (dpa)

Neue Ombudsfrau in Hamburg

Flüchtlinge in Hamburg können sich künftig bei Beschwerden an eine Schlichtungsstelle wenden. Neue Ombudsfrau wird die frühere Diakoniechefin Annegrethe Stoltenberg (67). Die pensionierte Landespastorin werde ihr Ehrenamt am 1. Juli für zunächst zwei Jahre aufnehmen. Der Senat hat sich mit dem Bündnis Hamburger Flüchtlingsinitiativen auf ein Konzept verständigt. Die Ombudsfrau kann von allen angerufen werden, die in der Flüchtlingsarbeit tätig sind. Eine Befassung mit ausländerrechtlichen Fragen und laufenden Gerichtsverfahren ist nicht vorgesehen. (epd)