Kliniken kriegen neues Gesetz

Novelle Niedersachsen hat ein neues Krankenhausgesetz auf den Weg gebracht, um die Patienten besser zu schützen. Die Mordserie des Ex-Pflegers Niels H. war der Auslöser

Mit einem neuen Krankenhausgesetz will Niedersachsen die Sicherheit von Patienten stärken. Künftig sollen Fehlentwicklungen und Verdachtsmomente von kriminellem Verhalten des Klinikpersonals früher auffallen, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Mittwoch bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes.

Die Novelle sieht etwa vor, dass Krankenhäuser sogenannte Stationsapotheker beschäftigen. Bislang geben laut Ministerium 17 der insgesamt 178 Kliniken im Land an, eine eigene Apotheke zu haben. Die anderen werden zentral mit Medikamenten beliefert. Der Stationsapotheker soll das Krankenhauspersonal bei Fragen der Arzneimitteltherapie unterstützen. Dabei geht es auch um genauere Kontrolle des Medikamentenverbrauchs.

In regelmäßigen Konferenzen sollen leitende Ärzte und Pfleger Todesfälle, Komplikationen und Zwischenfälle analysieren und die Kliniken sollen Konzepte zum Umgang mit den beruflichen Belastungen des Personals entwickeln. Außerdem wird es ein anonymes Fehlermeldesystem geben, wo Mitarbeiter Verdachtsmomente für fehlerhaftes oder kriminelles Verhalten äußern können.

Mit der Novelle des Krankenhausgesetzes zieht die Landesregierung eine Konsequenz aus der Mordserie des Krankenpflegers Niels H., der an den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst Patienten gefährliche Medikamente gespritzt hatte, um sie dann als Held zu reanimieren. Viele überlebten nicht. In einer ersten Reaktion hatte die Landesregierung bereits im vergangenen Jahr alle Krankenhäuser verpflichtet, Patientenfürsprecher einzustellen.

Das Landgericht Oldenburg hatte Niels H. 2015 in fünf Fällen unter anderem wegen Mordes verurteilt. Vor Gericht hatte er 90 Taten gestanden. Die Ermittler überprüfen über 200 Verdachtsfälle in Delmenhorst und Oldenburg. Um Taten nachweisen zu können, stehen noch Exhumierungen bevor. (dpa)