Beschluss gegen sexistische Werbung

Sexismus Immer mehr BürgerInnen fühlen sich von sexistischer Werbung gestört. Künftig können sie dagegen Beschwerde einreichen - und die beanstandete Reklame droht entfernt zu werden

BürgerInnen können sexistische Werbung künftig der Beschwerdestelle melden

Keine sexistische Werbung mehr auf öffentlichen Werbeflächen – das hat der Bremer Senat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen. Das Thema ist nicht neu in der Bremischen Bürgerschaft. Schon im Jahr 2014 beschloss sie, dass sich der Senat mit sexistischer Werbung auseinandersetzten muss. Vorausgegangen war die Petition einer Bremer Bürgerin, die dazu aufrief, sexistische und frauenverachtende Werbeanzeigen nicht länger zu dulden.

Auch die Bremische Zentralstelle für die Gleichberechtigung der Frau (ZGF) hat in den vergangenen Jahren festgestellt, dass sich immer mehr Frauen und Männer an sexistischer Werbung stören. Der Beschluss des Senats sieht nun vor, dass zukünftig keine Werbung verwendet werden darf, die Personen wegen ihres Geschlechts diskriminiert, Gewalt und Dominanz ausstrahlt, den Eindruck erweckt, Personen seien käuflich oder sie auf ihre sexuelle Funktion reduziert.

Damit orientiert sich der Senat an den Richtlinien des Werberates, der auf Bundesebene für Beschwerden wegen diskriminierender Werbung zuständig ist. Der Werberat jedoch kann nichts weiter tun, als Rügen auszusprechen, die von den Unternehmen größtenteils ignoriert werden. Landesfrauenbeauftrage Ulrike Hauffe begrüßt den Beschluss des Senats. Denn ihrer Meinung nach richtet sexistische Werbung erheblichen gesellschaftlichen Schaden an: „Sie steht im Weg, wenn es darum geht, bestehende Rollenzwänge zu überwinden und die Gleichstellung der Geschlechter weiter voranzutreiben.“

In Zukunft können sich Bürgerinnen und Bürger, denen sexistische oder anderweitig diskriminierende Werbung auffällt, bei der ZGF melden. Die zuständigen MitarbeiterInnen der Beschwerdestelle prüfen dann, ob die beanstandete Werbung entfernt werden muss. Sollte dies der Fall sein, benachrichtigt das ZGF die zuständige Fachbehörde, welche die endgültige Entscheidungsbefugnis darüber hat, ob die Werbung abgehängt wird.

Des Weiteren besteht das Land Bremen darauf, dass in zukünftigen Verträgen mit Werbepartnern festgehalten werden muss, dass diese keine sexistische Werbung verwenden. Diese Maßnahmen betreffen nicht nur Plakatflächen, sondern jegliche Arten von Werbung. Ausgeschlossen von diesen Maßnahmen sind private Werbeflächen. Bremen ist damit das erste Bundesland, das konkret etwas gegen sexistische und diskriminierende Werbung tut. Maximilian Schmidt