Auch Christen dürfen streiken

ARBEITSRECHT Deutsche Kirchen verlieren Rechtsstreit gegen Gewerkschaften. Gericht bescheinigt 1,3 Millionen Beschäftigten Recht auf Arbeitskämpfe

ERFURT epd | Kirchlich Beschäftigten darf nicht generell das Streiken verboten werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in zwei Urteilen am Dienstag entschieden und damit den Gewerkschaften Ver.di und Marburger Bund im Grundsatz recht gegeben. Damit müssen die großen christlichen Kirchen sowie die Einrichtungen von Caritas und Diakonie mit ihren bundesweit rund 1,3 Millionen Beschäftigten Streiks zulassen.

Die Kirchen hatten in dem Rechtsstreit auf dem sogenannten Dritten Weg beharrt, wonach sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich auf Löhne und Arbeitsbedingungen einigen, also ohne Arbeitskampf. Grundlage sei das im Grundgesetz verankerte Recht, dass die Kirchen selbst über ihre Angelegenheiten bestimmen können. Die Gewerkschaften pochten dagegen auf die im Grundgesetz geschützte Koalitionsfreiheit. Danach bestehe ein Streikrecht, ohne das keine Verhandlungen auf Augenhöhe möglich seien.

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