in aller kürze:
Kampf gegen Baberowski: Asta geht in Berufung
In dem Rechtsstreit mit dem Berliner Historiker Jörg Baberowski will der Asta der Uni Bremen nun in Berufung gehen. Das Landgericht Köln hatte entschieden, dass die Studierendenvertretung Baberowski zwar als „rechtsradikal“ bezeichnen, aber ihn nicht „rassistisch“ nennen oder behaupten darf, er verbreite „gewaltverherrlichende Thesen“. Der Asta spricht von einem „Teilerfolg“, sieht sich aber weiterhin stark in seinem Recht auf freie Meinungsäußerung beeinträchtigt. Deshalb geht er in die nächste Instanz. (taz)
Neun Sonntage verkaufsoffen
Der Senat hat über die Sonntagsöffnungszeiten in Bremen im laufenden Jahr entschieden. Demnach können an neun Sonntagen in bestimmten Regionen die Geschäfte ihre Türen öffnen. Anlass sind jeweils Veranstaltungen wie der Freimarkt, das Vegefest oder das Straßenkünstlerfestival „La Strada“. Laut einer Vereinbarung von 2008 dürfen Einzelhändler in Bremen ihren Laden an maximal neun Sonntagen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr öffnen. (taz)
Unternehmen muss Straftäter gegen Kollegen schützen
Ein wegen Kindesmissbrauchs verurteilter Straftäter muss nach einer Freiheitsstrafe von seinem Arbeitgeber vor Anfeindungen durch Kollegen geschützt werden. Drohen Arbeitnehmer wegen der Beschäftigung des Mannes mit Arbeitsniederlegungen, darf der Arbeitgeber ihm dennoch nicht kündigen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Erst wenn sämtliche Mittel zur Eindämmung des Streits ausgeschöpft sind, kann eine sogenannte Druckkündigung zulässig sein (AZ: 2 AZR 431/15). Konkret ging es um einen Hafenarbeiter, der wegen des sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Erhebliche Teile der Belegschaft drohten mit Streik, falls der Mann nicht entlassen werde. Auch Beschäftigte von anderen Unternehmen, die am Bremerhavener Containerterminal tätig waren, wollten die Arbeit niederlegen. Der Arbeitgeber hatte zuvor zweimal ohne Erfolg versucht, dem Mann zu kündigen. Mit der dritten Kündigung berief er sich nun auf den Druck der Mitarbeiter. (dpa)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen