Korrekturen und Klarstellungen
: Öffentlich-rechtlich? Staatlich

In der taz vom vergangenen Donnerstag wurde auf der Medienseite (Flimmern + Rauschen) beschrieben, wie die nationalkonservative polnische Regierung der PiS die Bericht­erstattung aus Berlin auf Linie bringt. Für das „öffentlich-rechtliche Polskie ­Radio“ werde nun ein PiS-freundlicher Korrespondent berichten. Der Begriff „öffentlich-rechtlich“ ist allerdings nicht präzise. Denn seit einer im Jahr 2015 verabschiedeten Gesetzesänderung entscheidet der Schatzminister über die Besetzung der Führungspositionen in Rundfunk und Fernsehen. Der Staat hat dadurch direkten Einfluss, weshalb auch sonst im Text von Staatssendern die Rede ist.