Tierschützer wollen die Jeetzel kaufen

UMWELT Für den anstehenden Verkauf des Flussabschnittes in Hitzacker hat die Tierrechtsorganisation Peta Interesse angemeldet. Sie will dort ein Fischrefugium schaffen

Die Tierrechtsorganisation Peta will ein Stück des Flüsschens Jeetzel im niedersächsischen Hitzacker erwerben. Sollte der Bund die Jeetzel nicht an das Land oder die Stadt vekaufen, will sich Peta bewerben. Der Verein plant, „diesen Flussabschnitt zu einem Fischrefugium zu machen, in dem Angeln und jegliche Fischerei verboten sind“.

Die Jeetzel fließt durch das Wendland und mündet vor Hitzacker in die Elbe. Der in Rede stehende Flussabschnitt umfließt mit zwei Armen die Altstadt. „Das in der Hand eines Privaten zu sehen, wirkt so, als sei man nicht mehr Herr der eigenen Stadt“, sagt Eike Weiß vom Verein „Gemeinsam für Hitzacker“. Ob Peta oder eine andere private Institution Eigentümer wäre, macht für ihn keinen Unterschied. „Flüsse gehören in die öffentliche Hand“, findet Weiß.

Den 800 Meter langen Abschnitt verkauft die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima). Sie soll Liegenschaften, die der Bund nicht mehr benötigt, wirtschaftlich verwerten. Großzügigerweise hat sie der Gemeinde ein Vorkaufsrecht für zunächst 88.600 Euro eingeräumt, aber als die nicht gleich zuschlug, ein Jahr später auf 95.000 Euro erhöht – mit dem Hinweis, eine Teilfläche sei ja touristisch nutzbar.

Weil die Stadt für den Kauf einen Kredit aufnehmen müsste, springen die Bürger in die Bresche. 55.000 Euro haben sie gesammelt und außerdem kräftig Lobbyarbeit gemacht. Obwohl am 31. März die zuletzt gesetzte Frist der Bima abläuft, wird deshalb im April nicht an Privat verkauft sondern erstmal weiterverhandelt.

Die Frage ist jedoch, was der künftige Eigentümer mit dem Fluss anfängt. Zum Verkauf steht nur das Flussbett. Nach dem niedersächsischen Wassergesetz berechtigt das Grundeigentum nicht dazu, Geld für die Benutzung des Gewässers zu fordern. Das Paddeln oder Schwimmen darf der Eigentümer laut Wassserhaushaltsgesetz auch nicht verbieten.

Wie das niedersächsische Umweltministerium weiter mitteilte, könnte der Eigentümer jedoch Geld für das Benutzen seiner eigenen Flächen, etwa von Bootsliegeplätzen verlangen. Außerdem stehe ihm das Fischereirecht zu. Hier könnte Peta als Eigentümerin ansetzen und das Fischen verbieten.

Mit dem Eigentum ist allerdings auch die Pflicht zur Unterhaltung des Gewässers verbunden. Der durchschnittliche Aufwand, den Niedersachsen bei seinen eigenen Gewässern betreiben musste, betrug im Jahr 2015 pro Kilometer rund 3.850 Euro. Gernot Knödler