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Urteil des EugHzum Kopftuch in Unternehmen
: Beauftragtefürchtet Diskriminierungen

Für RassistInnen ein rotes Tuch: Muslima mit Kopftuch Foto: dpa

BERLIN | Das Kopftuch-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (siehe S. 10) könnte es muslimischen Frauen noch schwerer machen, einen Job zu finden, fürchtet Christine Lüders, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Zwar dürften diskriminierende Kundenwünsche keine Rolle spielen, habe der EuGH klargestellt. Dennoch hätten Arbeitgeber einen Anreiz, muslimischen Mitarbeiterinnen das Kopftuch zu verbieten, sagte Lüders am Dienstag in Berlin. „Sie würden damit gut qualifizierte Beschäftigte ausgrenzen“, warnte sie. (rtr)